Betriebsordnung
Generell
Die Pferdeanhänger dürfen nicht ausgemistet werden.
Jeder Mieter säubert die Reithalle, den Aussenbereich, die Quartierstrassen und die Parkplätze selber nach der Benützung. Für das Einsammeln von Pferdeäpfeln steht das GRÜN markierte Gästematerial zur Verfügung. Der Mist muss in die dafür gekennzeichneten grünen Plastikcontainer geworfen werden. Die Mistmulden und das Material daneben dürfen NICHT benützt werden. Alle Mistwerkzeuge und Besen mit einer anderen Farbmarkierung als grün dürfen nicht benützt werden.
In allen Innenräumen und in der Reithalle ist das Rauchen verboten.
Es dürfen keine baulichen Veränderungen an den Anlagen vorgenommen werden. Werbung darf nur nach Rücksprache aufgehängt oder ausgelegt werden.
Abfall nach Veranstaltungen muss vom Mieter aufgesammelt und entsorgt werden.
Falls Wasser für die Pferde benötigt wird, kann der frostsichere Aussenhahnen benützt werden. Ebenso darf die Pferdedusche benützt werden.
Reithalle
Jeder muss sich in der Präsenzliste am Eingang eintragen.
Die Hufe müssen vor Betreten der Halle sauber ausgekratzt sein und vor Verlassen der Halle ausgekratzt werden.
Pferde müssen beim Freilaufen lassen beaufsichtigt werden und dürfen nicht alleine in der Halle gelassen werden. Löcher vom Freilaufen oder Longieren und Wälzspuren im Sand müssen mit dem Rechen zugemacht werden.
Das Hindernismaterial kann benützt werden, es muss aber nach der Benützung wieder ordentlich aufgeräumt werden. Defektes Hindernismaterial muss gemeldet werden.
Ansprechsperson
Sonja Weber, 079 282 70 69